Bedarfsverkehr
Bedarfsverkehr: Definition
Bedarfsverkehr ist ein Begriff aus der Verkehrswissenschaft und bezeichnet eine Betriebsart des Verkehrs wobei die Verkehrsmittel nur bei Bedarf verkehren oder in Betrieb gesetzt werden. Ein grundlegender Unterschied zwischen konventionellem Linienverkehr und flexiblen Bedienungsformen ist, dass Fahrten nur dann durchgeführt werden, wenn ein Fahrtwunsch vorliegt.
Ein Betreiber ist für die Reservierung, Planung und Bedienung Wege verantwortlich. Ein- und Aussteigensorte werden aufgrund der Reservierungen (in der Regel telefonisch) von Fahrgästen festgelegt.
Verschiedene Arten von Bedarfsverkehr
- ein "Anrufbus" oder "Anruf-Sammeltaxi" (A.S.T.), verkehrt zu Zeiten schwachen Verkehrsaufkommens nach Fahrplan auf festgelegten Strecken von Haltestelle zu Haltestelle.
- ein "Anrufbus im Richtungsbandbetrieb oder R-Bus" bedient fahrplanmäßig und bedarfsunabhängig die Haltestellen einer Grundroute, also ohne erfolgtes Anmelden eines Fahrtwunsches. Wenn eine Anmeldung erfolgt ist, bedient der R-Bus zusätzliche Bedarfshaltestellen innerhalb eines definierten Richtungsbandes nach Bedarf.
- ein "Rufbus oder L-Bus" hat meistens keine feste Linienführung, er fährt von Haltestelle zu Haltestelle, die Routen werden aber vom Fahrer innerhalb des Bedienungsgebietes nach den Zielhaltestellen der Fahrgäste festgelegt.
- ein "Multi-Bus" fährt nur bei Bedarf und vorheriger Anmeldung von Haltestelle zu Haltestelle.
- "Tür-zu-Tür"-Fahrten: nur bei Bedarf und vorheriger Anmeldung, von Adresse zu Adresse.
- Bedarfsverkehr um einem bestimmten Standort: die Fahrgäste werden an Haltestellen oder zu Hause abgeholt und werden alle zu einem einzigen Zielorttransportiert.